Allgemeine TENERAL-Richtlinie

zur gängigen NDA /  Geheimhaltungsvereinbarungen

Wir teilen Kundendaten nicht mit Dritten.


Wir stellen unseren Kunden ein Höchstmaß an technischen Informationen zur Verfügung und erwarten von ihnen, dass sie uns keine Informationen zukommen lassen, die ihre eigene Situation gefährden oder uns ungerechtfertigten Anschuldigungen aussetzen würden.


Wir unterzeichnen grundsätzlich keine Geheimhaltungsvereinbarungen, da diese häufig Verpflichtungen beinhalten, die in einer Produktionsumgebung kaum überwacht werden können. 

Es ist für beide Parteien unmöglich, die Einschränkungen einer Vertraulichkeitsvereinbarung fair zu überwachen.

Im heutigen intensiven Informationsfluss ist es unmöglich, die vollständigen Bedingungen einer Geheimhaltungsvereinbarung sicherzustellen. Die Unterzeichnung dieser Verpflichtung basiert auf die Unmöglichkeit eines Beweises.

Heutzutage können Quelle, Herkunft und Ursprung von Informationen nicht genau dokumentiert werden. Die Rückverfolgungsmöglichkeiten sind unzureichend.

Sowohl dem Empfänger als auch dem Anbieter von Informationen kann leicht falsche Beweise vorgeworfen werden, was zur ungerechten Verteidigungslast und sogar zur Strafe führen kann. Verträge enthalten zwangsläufig sehr weit gefasste, allgemeine Bedingungen, deren Klarheit physisch unmöglich zu gewährleisten ist, und Einschränkungen, deren Verantwortlichkeiten nicht eindeutig identifiziert werden können. Die Sicherheit dieser Bedingungen kann in einem Unternehmen und einer Produktionsumgebung nicht gewährleistet werden.

Nichtsdestotrotz, in der heutigen Geschäftsumwelt werden solche Verträge häufig unterzeichnet. Unterzeichner verlassen sich bewußt oder unbewußt aber ausnahmslos auf die Gnade der Person, die den Vertrag anfordert. Anders ist es physikalisch unmöglich.

Dass ein Vertrag Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten oder Zwangsmaßnahmen ist, entsteht erst im Streitfall. Übernahme einer unklar bezeichneten Verantwortung hat in dem Fall sehr kritische Folgen.

Ein weiterer wichtiger Grund ist, dass wir bei all unseren Interaktionen oft die Partei sind, die eine erhebliche Menge an technischen Informationen teilt und exportiert. Es wäre unfair, die rechtliche Haftung für die relativ begrenzten Informationen zu übernehmen, die die andere Partei zur Gewährleistung höchster Qualität ihrer eigenen Arbeit bereitstellt.

Darüber hinaus gibt es keine Garantie dafür, dass die technischen Informationen, die der Kunde sorgfältig schützen möchte, nicht bereits bei uns vorliegen; tatsächlich wird oft das Gegenteil bewiesen.

Wir bitten um Verständnis von unseren Kunden und wünschen vertraunsvolle Zusammenarbeit.

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